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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§1 Geltungsbereich & Kundenkreis

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
    gastro-de / gastrobedarf-kaufen.de – Inh. Daniel Wansel, Wanner Straße 27, 46145 Oberhausen
    (nachfolgend „Verkäufer“)
    und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
  2. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB.
    Ein Verkauf an Verbraucher (§13 BGB) erfolgt grundsätzlich nicht.
  3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist der:
    • Verkauf von neuen und gebrauchten Gastronomiegeräten & -bedarf
    • ggf. ergänzend die Lieferung, Montage, Anschluss, Inbetriebnahme
    • sowie Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen
  2. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder dem Lieferschein.

§3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop, in Angeboten oder Katalogen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
  2. Mit Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
    Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.

§4 Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Versand- und ggf. Montagekosten.
  2. Zahlungen erfolgen per:
    • Vorkasse
    • Rechnung (nur nach Vereinbarung)
  3. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  4. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen sowie Mahnkosten vor.

§5 Lieferung & Gefahrübergang

  1. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht bei Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.
  3. Waren sind bei Anlieferung sofort im Beisein des Transporteurs zu prüfen.
    Transportschäden sind auf dem Lieferschein zu vermerken und schriftlich zu bestätigen.
  4. Spätere Reklamationen offensichtlicher Schäden sind ausgeschlossen.

§6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

§7 Besonderheiten bei Gebrauchtgeräten

  1. Gebrauchtgeräte sind gebrauchte Waren, auch wenn sie geprüft, gewartet oder technisch überarbeitet wurden.
  2. Normale Gebrauchsspuren, altersbedingter Verschleiß und optische Mängel stellen keinen Sachmangel dar, sofern diese im Angebot berücksichtigt oder branchenüblich sind.

§8 Gewährleistung bei Gebrauchtgeräten

(1) Grundsatz – Verkauf ohne Gewährleistung

Der Verkauf gebrauchter Geräte erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig.

Hiervon unberührt bleiben:

  • Ansprüche bei arglistigem Verschweigen von Mängeln,
  • Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • ausdrücklich und schriftlich vereinbarte Gewährleistungs- oder Garantievereinbarungen.

(2) Gesondert vereinbarte Gewährleistung

Sofern im Einzelfall eine gesonderte Gewährleistung vereinbart wird, gilt diese ausschließlich im ausdrücklich vereinbarten Umfang und Zeitraum
(z. B. 3, 6, 12 Monate oder eine individuell bestimmte Frist).

Ein darüberhinausgehender Anspruch besteht nicht.


(3) Art der Nacherfüllung

Im Gewährleistungsfall erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers durch:

  • Reparatur in der Werkstatt des Verkäufers oder
  • Reparatur beim Kunden vor Ort oder
  • Beauftragung einer vom Verkäufer ausgewählten Fremdfirma beim Kunden.

Ein Anspruch des Käufers auf eine bestimmte Art der Nacherfüllung besteht nicht.


(4) Beauftragung von Fremdfirmen

Der Käufer ist nicht berechtigt, eigenständig Reparatur- oder Servicefirmen zu beauftragen und die Kosten dem Verkäufer in Rechnung zu stellen.

Jegliche Maßnahmen im Gewährleistungsfall sind vorab und unverzüglich mit dem Verkäufer abzustimmen.
Nicht abgestimmte Maßnahmen begründen keinen Kostenersatzanspruch.


(5) Transport-, Wege- und Versandkosten

Transport-, Speditions-, Wege- und Versandkosten trägt der Käufer,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


(6) Ersatzteile

Der Verkäufer ist berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung neue oder gleichwertige gebrauchte Ersatzteile zu verwenden.

Eine dauerhafte Ersatzteilverfügbarkeit kann bei Gebrauchtgeräten nicht garantiert werden.


(7) Rücknahme & Kaufpreiserstattung

Ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht zumutbar, technisch nicht möglich oder sind erforderliche Ersatzteile nicht mehr verfügbar,
ist der Verkäufer berechtigt, das Gerät zurückzunehmen.

In diesem Fall wird dem Käufer der gezahlte Kaufpreis erstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


(8) Anschluss & Inbetriebnahme

Geräte mit:

  • Starkstromanschluss (400 V),
  • Gasanschluss und/oder
  • Wasseranschluss

dürfen ausschließlich durch eine zugelassene bzw. herstellerzertifizierte Fachfirma angeschlossen und in Betrieb genommen werden.

Ein Anspruch aus einer gesondert vereinbarten Gewährleistung besteht nur bei Vorlage eines ordnungsgemäßen Inbetriebnahmeprotokolls.


§9 Gewährleistung & Garantie bei Neuware

(1) Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Gefahrübergang im Rahmen eines Kaufvertrages zwischen Unternehmer und einem anderen Unternehmer. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Eine aktuelle Liste der einzelnen Garantiebedingungen und -fristen der Hersteller kann jederzeit bei uns angefordert werden.

(2) Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Besteller/ Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,

b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(3) Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

(4) Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Durch vom Besteller/ Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder die unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner schließen den Gewährleistungsanspruch wegen eines Fehlers aus.

 

§10 Montage, Anschluss & Inbetriebnahme

  1. Montage- und Anschlussarbeiten erfolgen ausschließlich auf Grundlage der geltenden technischen Vorschriften.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße und betriebsbereite Anschlüsse (Strom, Wasser, Gas, Abluft etc.) bereitzustellen.
  3. Für bauseitige Mängel, fehlerhafte Anschlüsse oder fehlende Voraussetzungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
  4. Ist eine Inbetriebnahme aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht möglich, gilt der Einsatz als kostenpflichtig.

§11  Service- & Reparaturleistungen

  1. Serviceleistungen stellen keine Garantieverlängerung dar.
  2. Der Verkäufer haftet nicht für bestehende Alt- oder Folgeschäden am Gerät.
  3. Ersatzteile können neu oder gleichwertig gebraucht sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§12 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§13  Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt entbinden den Verkäufer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.


§14 Gerichtsstand & Recht

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Oberhausen.

§15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


§16 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.